Wissenswertes zur Wahl von Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel. Viele, wahrscheinlich auch du, nimmst davon welche, um deine Gesundheit zu erhalten. Viele betrachten diese Pillen jedoch als „Medikament“ und erwarten eine entsprechende Wirkung. Das ist jedoch ein Irrtum.
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Arzneimittel, sondern ein Lebensmittel. Man könnte sagen, es ist ein in eine Kapsel gepresstes „Brötchen, eine Banane oder was auch immer“.
Das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln ist kein kompliziertes Verfahren. Es reicht, eine Meldung bei der Lebensmittelbehörde einzureichen. Es gibt keine Wirkungsprüfung, und man muss nicht nachweisen, was tatsächlich darin ist. Es genügt, dass in den Papieren die Menge angegeben wird, die noch als zulässige Menge gilt. Bei der Zulassung wird übrigens peinlich darauf geachtet, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Wirkstoffmengen enthalten dürfen, die eine nennenswerte gesundheitliche Wirkung haben. In wirksamer Menge können nur Arzneimittel Wirkstoffe enthalten.
Da die Wirkstoffe nicht nachgewiesen werden müssen, werden sie allgemein benannt (zum Beispiel „Hagebuttenextrakt“). Die Hersteller müssen nicht belegen, wie viele potenzielle Wirkstoffe ein Hagebuttenextrakt enthält. Es muss auch nicht untersucht werden, ob das Mittel irgendeine gesundheitliche Wirkung hat.
Und hier liegt der entscheidende Unterschied! Bei Arzneimitteln muss der Hersteller die Zusammensetzung und die Mengen der Stoffe in Tabletten/Kapseln äußerst genau angeben und die Wirkung durch jahrelange Versuche nachweisen.
Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln kann notwendig sein
Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln kann notwendig sein, achte jedoch darauf, Wirkstoffe in guter Qualität und ausreichender Menge aufzunehmen. Die Auswahl ist schwierig, denn Hersteller und Händler nutzen die einfachen Vorschriften zu ihrem Vorteil und zeigen auf den Verpackungen oft Daten an, die den Vergleich der Produkte und die Ermittlung des tatsächlichen Wirkstoffgehalts erschweren.
Einige wichtige Dinge, die du wissen solltest
- Der auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels angegebene mg-Wert bedeutet in der Regel, wie viel Droge (Rohstoff) zur Herstellung der Tablette, Kapsel usw. verwendet wurde und nicht, wie viel Wirkstoff tatsächlich enthalten ist!
- Zum Beispiel steht auf der Verpackung einer 200 mg schweren Tablette: Hagebuttenextrakt 5000 mg. Diese Menge entspricht 5 Gramm, was eine Tablette größer als eine Kirsche bedeuten würde. So groß, dass du sie nicht schlucken könntest! Tatsächlich hast du aber nur eine winzige „Kapsel“ erhalten. Warum ist das so?
- Als ‚Droge‘ bezeichnet man den Pflanzenteil etc., der den Wirkstoff enthält. Das kann Blatt, Stängel oder Wurzel sein.
- Aus der Droge wird der Extrakt hergestellt – also eine „Konzentration“ der in der Droge enthaltenen Wirkstoffe.
- Die tatsächliche „Konzentration" des aus der Droge gewonnenen Extrakts kannst du anhand des Droge:Extrakt-Verhältnisses (DKA) berechnen.
- Wenn du z. B. auf der Packung eines Produkts 2000 mg findest, bedeutet das, dass 2000 mg Droge (z. B. Frucht) verwendet wurden.
- Ist das Extraktverhältnis 4:1, enthält eine einzelne Tablette oder Kapsel 2000:4=500 mg Wirkstoff. Bei 40:1 wären es nur 2000:40=50 mg.
- Auf der Verpackung ist in beiden Fällen 2000 mg Droge angegeben, doch in einem Präparat ist die tatsächliche Menge nur ein Zehntel. Das führt zu einem erheblichen Unterschied in der Wirkung! Und für weniger Wirkstoff kannst du sogar mehr bezahlen!
- Ein höherer Wirkstoffgehalt ist also wichtiger als die Menge der Droge!
- Lass dich nicht von großen Zahlen auf der Verpackung täuschen, sie können irreführend sein!
- Kaufe nur Produkte, bei denen sowohl die Droge-Menge als auch das Droge:Extrakt-Verhältnis angegeben sind! Wer beides ausweist, hat nicht vor, dich gleich zu Beginn zu täuschen!
- Natürlich ist ein Nahrungsergänzungsmittel deshalb nicht unbedingt frei von Verunreinigungen, Hormon- oder Arzneimittelrückständen.
Die Freiheit von Verunreinigungen kann durch eine separate Untersuchung nachgewiesen werden. Fordere das Reinheitsprüfungsprotokoll des Produkts (vom Händler) an. Diese Prüfung gilt jedoch nur für das Produkt, das an dem betreffenden Tag hergestellt wurde (so genannter LOT). Wenn das Protokoll einen anderen LOT nennt, bezieht sich die Untersuchung nicht auf das bei dir befindliche Produkt, sondern auf eine Charge, die an einem anderen Produktionstag hergestellt wurde – an dem möglicherweise andere Rohstoffe verwendet wurden! - Zur Vorsicht besteht insbesondere bei Sportlern und Schwangeren Anlass, da mögliche Verunreinigungen sowie Hormon- und Arzneimittelrückstände eine Sportkarriere ruinieren, Probleme beim Austragen einer Schwangerschaft verursachen und sogar dem Fötus schaden können.